Bei dem Hauskauf kann häufig eine Küche und Inventar übernommen werden. Die Kosten liegen hier schnell bei 15.000 € – 25.000 €, manchmal sogar mehr. Aber die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis und daher gilt: Je höher der Preis der Immobilie, um so mehr ist auch Grunderwerbssteuer zu zahlen.

Tipp! Trennen Sie die Küche und Inventar von der Immobilie.

Aber VORSICHT! Übermotivierte kommen hier schnell auf falsche Gedanken. Sämtliche Immobilienkaufverträge werden an das Finanzamt weitergeleitet und wer hier Immobilienvermögen in Inventar umwidmet, riskiert belangt zu werden. Beim Finanzamt wird dann geprüft, ob der Preis für die Immobilie marktüblich ist.

So ist es richtig:

Bewegliche Gegenstände werden im Notarvertrag separat erfasst. Das Ergebnis ist, dass die Grunderwerbssteuer nur auf den Immobilienteil berechnet wird.
Schließen Sie einen privatrechtlichen Vertrag für die Einrichtungsgegenstände und einen Notarvertrag für die Immobilie.

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